„Gesundheit ist der Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.“
Bayern: betriebliches Eingliederungsmanagement Die neue Präventionsvorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX - in Kraft getreten bereits am 01.05.2004 - verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist innerhalb eines Jahres, unabhängig von der Betriebsgröße.